Mietverwaltung
Die Mietverwaltung umfasst alle Aufgaben kaufmännischer und verwaltungsmäßiger Art, die eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Liegenschaft sicherstellen, mit der Ausnahme steuerlicher und rechtsanwaltlicher Belange. So vertritt die Verwaltung die Interessen des Eigentümers und nimmt die nachstehend aufgeführten Aufgaben wahr.
Aufgaben gegenüber den Mietern
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Abschluss, Durchführung, Änderung und Kündigung von Miet- und Pachtverträgen, soweit dies notwendig und rechtlich zulässig ist
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Prüfung und Durchführung von Mietänderungen/Mieterhöhungen nach Maßgabe gesetzlicher und vertraglicher Bestimmungen (wenn gewünscht nur mit Zustimmung des Eigentümers)
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Abwicklung zu Ende gehender Mietverhältnisse insbesondere der Abnahme der Wohnung, Nebenkostenabrechnung und Kautionsabrechnung.
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Vermietung von Wohnungen und Geschäftsräumen sowie der Abschluss von Mietverträgen zu einem angemessenen Mietzins
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Buchung und Überwachung der Mietzahlungen sowie des mit dem Mietverhältnis im Zusammenhang stehenden Zahlungsverkehrs
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Einleitung des Mahn- und Klageverfahrens sowie Beauftragung eines geeigneten Rechtsanwalts in Absprache mit dem Eigentümer
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Jährliche Erstellung der Betriebs- und Heizkostenabrechnung gemäß den gesetzlichen Vorschriften
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Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs mit den Mietern einschließlich Mahnungen bei Zahlungsverzug sowie die Überwachung der Hausordnung.
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Geltendmachung von Vermieterpfandrechten
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Beauftragung von Dienstleistern (Hausmeister, Hausreinigung etc.) mit Abschluss entsprechender Verträge nach Abstimmung mit dem Hauseigentümer
Aufgaben im Hinblick auf das Gebäude
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Vergabe der notwendigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten im Namen und auf Rechnung des Eigentümers nach vorheriger Abstimmung mit dem Eigentümer bzw. ohne vorherige Abstimmung bei einer drohenden Gefahr für das Gebäude oder in sonstigen Fällen besonderer Dringlichkeit
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Überwachung, Prüfung und Abnahme von Handwerkerarbeiten
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Überprüfung und Zahlung von Handwerkerrechnungen
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Regelmäßige Vornahme notwendiger Haus- und Wohnungsbesichtigungen
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Abwicklung von Versicherungsschäden und Durchführung des mit der Versicherung notwendigen Schriftverkehrs
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Abschluss von Wartungsverträgen nach Absprache mit dem Eigentümer
Aufgaben gegenüber dem Eigentümer
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Wahrnehmung aller Rechte und Pflichten gegenüber Mietern, Behörden, Versorgungsunternehmen, Handwerkern und Lieferanten einschließlich des Zahlungsverkehrs
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Einrichtung eines Haus-Treuhand-Kontos auf den Namen des Eigentümers
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Regelmäßige Erteilung von Abrechnungen über die Einnahmen und Ausgaben unter Beachtung der Regeln der kaufmännischen Buchführung
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Erstellung einer jährlichen Abrechnung in Form einer Einnahme-Überschuss-Rechnung (als Nachweis der jährlichen Einnahmen und Ausgaben für die Steuererklärung)
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Zahlung der laufenden Betriebskosten des Hauses, Versicherungsprämien, Grundsteuer, Hypotheken, Darlehen und aller sonstigen öffentlichen, das Haus betreffenden Abgaben
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Periodische Zahlungen von Zins- und Tilgungsleistungen sowie der laufenden Einkommensteuervorauszahlungen und der jährlichen Abschlusszahlung auf Wunsch des Eigentümers
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Regelmäßige Auszahlung an den Eigentümer aus dem Hauskonto
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Abschluss, Änderung und Kündigung aller für die Bewirtschaftung notwendigen Versicherungen (z.B. Wohngebäudeversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung) in Abstimmung mit dem Eigentümer
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Abschluss und Kündigung von Verträgen, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Bewirtschaftung des Hauses notwendig sind, nach vorheriger Zustimmung durch den Eigentümer