WEG – Verwaltung

Sie sind Wohnungseigentümer und suchen eine professionelle Verwaltung für Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft.
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Basisleistungen

Die grundlegenden Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), der Teilungserklärung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) und dem abgeschlossenen Verwaltervertrag. Hierzu gehören insbesondere die nachfolgenden Aufgaben:

  • Datenerfassung bei Übernahme der Verwaltung

  • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Wohnungseigentümerversammlungen sowie Anfertigung und Versendung des Protokolls

  • Durchführung der notwendigen Maßnahmen für Beschlussfassungen im Umlaufverfahren

  • Führen einer gesetzlichen Beschlusssammlung

  • Entwurf einer Haus-/Nutzungsordnung und Überwachung der Einhaltung

  • Information bzw. Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat

  • Teilnahme an Beiratssitzungen

  • Information der Wohnungseigentümer

  • Datenerfassung bei Eigentümerwechseln

  • Gewährung der Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen für Eigentümer nach vorheriger Terminabstimmung

  • Vorbereitung und Abschluss von Verträgen sowie Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung (z.B. mit Reinigungskräften, Haumeistern, Gärtnern etc.)

  • Überwachung des baulichen und technischen Zustandes des Gebäudes, soweit erforderlich unter Beiziehung von Fachleuten

  • Einleitung der für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen (Einholen von Angeboten, Auftragserteilung, Überwachung, Abnahme, Rechnungsprüfung, Zahlung)

  • Überwachung der Instandhaltungs-/Instandsetzungsmaßnahmen in üblichem Rahmen

  • Sorge für ausreichenden Versicherungsschutz

  • Bearbeitung von Versicherungsschäden im Gemeinschaftseigentum

 

  • Abschluss der notwendigen Verträge mit Versorgern etc.

  • Einrichtung und Führung einer objektbezogenen Buchhaltung inklusive kaufmännischer Rechnungsführung

  • Rechnungskontrolle

  • Aufstellen eines Wirtschaftsplans (Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne) mit den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben

  • Anforderung der Vorschüsse gemäß Wirtschaftsplan sowie sonstiger Lasten- und Kostenbeiträge

  • Anforderung von Sonderumlagen gemäß entsprechendem Beschluss

  • Erstellen einer Jahresabrechnung nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes

  • Anforderung und Einziehung der sich aus der Jahresabrechnung ergebenden Nachschüsse bzw. Auszahlung der sich ergebenden Überzahlungen

  • Bewirken aller Zahlungen und Entgegennahme aller Leistungen, die mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen;

  • Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

  • Einrichtung und Führen geeigneter Bankkonten (für die laufende Bewirtschaftung sowie Erhaltungsgsrücklage)

  • Verbuchung der die Wohnungseigentümergemeinschaft betreffenden Einnahmen und Ausgaben

  • Objektbegehungen

  • Außergerichtliche, gerichtliche und behördliche Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Diese Basisleistungen sind im Verwalterhonorar enthalten.

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Zusatzleistungen

Zusatzleistungen können selbstverständlich erbracht werden. Die hierfür entstehenden Kosten werden bei Beauftragung mit dem einzelnen Wohnungseigentümer vereinbart bzw. durch Beschluss von der WEG festgelegt. Dies sind folgende Leistungen:

  • Gerichtliche sowie außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen (nach entsprechendem Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung): Honorierung analog des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
  • Erhöhter Arbeitsaufwand (Objektbegehungen mit diversen Unternehmen, Erarbeiten von Sanierungsvorschlägen, Einholen mehrerer Vergleichsangebote, Bauüberwachung, Rechnungsprüfung, Abnahme bei größeren Instandhaltungs-/Instandsetzungsmaßnahmen (z.B. Fassadensanierung, Balkonsanierung etc.) soweit dies gewünscht wird und diese Leistungen nicht extern vergeben werden. Hier erfolgt im Rahmen der Beschlussfassung über die Sanierungsmaßnahme ein Hinweis, dass die mit der Sanierung zusammenhängenden Arbeiten nicht vom Verwalterhonorar gedeckt sind. Sodann wird ein Honorar mit der Wohnungseigentümergemeinschaft vereinbart (Beschlussfassung)
  • Anfertigung zusätzlicher Kopien (nicht: Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Protokoll oder einzelne Kopien, sondern z.B. Kopien mehrerer Angebote für verschieden Gewerke für alle Eigentümer o.ä.). In diesen Fällen berechnen wir für eine Kopie € 0,50 zzgl. MwSt.
  • Durchführung einer außerordentlichen, eigentümerseits gewünschten Wohnungseigentümerversammlung
  • Aufstellung der haushaltsnahen Dienstleistungen
  • Zustimmung in notarieller Form bei Eigentümerwechsel (soweit in der Teilungserklärung vorgesehen)
  • Einrichtung der Verwaltung in der firmeneigenen EDV oder Nachbuchungen zwecks Erstellung der Jahresabrechnung vor Verwaltungsübernahme
  • Sonstige Leistungen (z.B. Beschaffung fehlender Unterlagen) nach Aufwand